Gema
GEMA-Abrechnung
Für die GEMA Formulare reicht es aus die neunstellige DCV Nummer Ihres Chores anzugeben. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese Formulare bei der GEMA nur für unsere CV NRW – Chöre gültig sind.
Wichtige Informationen zu GEMA-Anmeldungen
Sämtliche Chorveranstaltungen – auch gesellige Veranstaltungen, müssen mit dem aktuellen Formular (Anmeldeformular und Programmfolgen mit Angaben der Komponisten und Bearbeiter) in zweifacher Ausfertigung innerhalb von 8 Tagen nach Stattfinden an den ChorVerband NRW e.V. per Post gemeldet werden. Die Meldungen können auch per E-Mail mit digitaler Signatur übermittelt werden an gema@cvnrw.de.
Nur wenn Ihr Chor/Verein der Veranstalter ist, sind Sie für die GEMA-Meldung verantwortlich.
Gesellige Veranstaltungen werden den Chören nach Meldung über den CV NRW e.V. von der GEMA in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen im internen Bereich und unter https://www.gema.de.
GEMA KundenCenter, 11506 Berlin, Tel.: 030 588 58 999, Fax: 030 212 92 795, E-Mail: kontakt@gema.de
Bitte verwenden Sie ausschließlich das hier hinterlegte Formular und beachten Sie die Ausfüllhinweise.
Fragen zu GEMA-Anmeldungen beantwortet gerne Ihr regionaler Chorverband oder die Geschäftsstelle des CV NRW e.V.
Meldung über die Homepage des CVNRW.
Fragen zu GEMA-Anmeldungen beantwortet gerne Ihr Sängerkreis oder die Geschäftsstelle des CV NRW.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Vorstand des Kreischorverbandes Arnsberg.